Fördermöglichkeiten
für landwirtschaftliche Betriebe für jagdlich interessante Flächen über KULAP:
B34 - Gewässer- und Erosionsschutzstreifen
- 6 - 30m Grünstreifen entlang von Seen, Flüssen, Bächen
- Periodisch wasserführende Gräben
- erosionsgefährdete Hangflächen am Fuß- und Hangbereich quer zum Hang
(Lage und Größe ist mit jeweiligem AELF abzustimmen) - keine Düngung (außer Kalk) und Pflanzenschutz
- min. eine Nutzung (mulchen, mähen, beweiden)
- keine Fünfjahresefrist zur Dauergrünlandsentstehung
- Maßnahmen evtl. mit ÖVF verknüpfbar
920 €/ha
B36 - Winterbegrünung mit Wildsaaten
- max. 10 ha (+/- 20%)
- Aussat bis spätestens 1. Oktober mit 5 möglichen Mischungen
- Kein chemischer Pflanzenschutz zur Beseitigung des Aufwuchses
- Bodenbearbeitung ab 15. Februar
- Als ÖVF möglich
120 €/ha
90 €/ha in Kombination mit B 10
B41 - Extensive Grünlandnutzung an Waldrändern
- Nutzungsverbot bis 1. Juli
- Nutzung bis spätestens 15. November
- Unmittelbar an Wald angrenzend
- max. 3ha je Betrieb, min. 0,2 ha je Wiese
250 €/ha
B47 - Jährlich wechselnde Blühflächen
- jährliche Neuansaat mit speziellem Saatgut gemäß "Qualitätsblühmischung Bayern"
- bis 1. September keine Befahrung oder Nutzung erlaubt
- Im Grundantrag jährlich anzuzeigen
- max. 3ha je Betrieb (+/- 20%)
- mit ÖVF kombinierbar
600 €/ha
B 48 - Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur
- Ansaat mit speziellem Saatgut gemäß "Qualitätsblühmischung Bayern"
- Während des Verpflichtungszeitraums kein Befahren oder Nutzen der Fläche erlaubt
- 0,2 - max. 3 ha je Betrieb
- mit ÖVF kombinierbar
600 €/ha bis EMZ 500
15 €/ha je weitere 100 EMZ
B49 - Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen
- nach Absprache mit AELF
2,7 €/m²
Miscanthus & Durchwachsene Silphie
ÖVF Faktor 0,7