Sehr geehrte Damen und Herren der Hegegemeinschaf Pondorf und Altmannstein,
das Landratsamt Eichstätt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Jagdausübungsberechtigten im Landkreis Eichstätt gestattet, in den Eigen-, Gemeinschafts- und Staatsjagdrevieren mit Schwarzwildvorkommen bei der Bejagung dieser Wildart Nachtsichtvorsatz- bzw. Nachtsichtaufsatzgeräte in Verbindung mit dem Zielhilfsmittel einer Jagdlangwaffe und/oder künstliche Lichtquellen (z.B. Infrarotstrahler, Taschenlampe) zu verwenden. Diese Allgemeinverfügung wurde heute im Amtsblatt (Nr. 13/2020 vom 03.04.2020) für den Landkreis und die Stadt Eichstätt öffentlich bekanntgemacht und gilt morgen, Samstag, 04.04.2020, als bekanntgegeben. Wir haben den verfügenden Teil (ohne amtliche Begründung) der Allgemeinverfügung dieser E-Mail angehängt und möchten Sie bitten, die Mitglieder innerhalb Ihrer Hegegemeinschaft in geeigneter Weise darüber zu informieren. Die bisherige Verwaltungspraxis zur Verwendung der genannten Technik (Antragstellung mit Begründung durch den Jagdausübungsberechtigten, gebührenpflichtige Einzelausnahmegenehmigung durch die Untere Jagdbehörde) ist demnach hinfällig. Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen an einzelne Personen bleiben weiterhin bestehen und wurden zwischenzeitlich durch Änderungsbescheide an die neue Rechtslage angepasst.
Die Verwendung der Nachtsichtvorsatz- bzw. Nachtsichtaufsatzgeräte und/oder künstlichen Lichtquellen ist lediglich an ein gültiges Begehungsrecht für das jeweilige Revier geknüpft, in dem die Jagd auf Schwarzwild ausgeübt werden soll. Eine vorherige Anzeigepflicht gegenüber der Unteren Jagdbehörde besteht nicht.
Allgemeinverfügung zum Download
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Quelle:
Landratsamt Eichstätt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Waffen-
u. Sprengstoffwesen, Jagd und Fischerei, Land-
und Forstwirtschaft
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